UNTERKUNFTSZEITPLAN des Resorts - Lakeside Village - Větrník

Betreiber: Lipno Rent s.r.o., Přístav 71, Lipno nad Vltavou, ID 05400406

(nachstehend "Resort" genannt)

(1) Das Resort bietet seinen Gästen Beherbergungsleistungen durch die Vermietung von Wohneinheiten an, die einzelnen Eigentümern gehören.

(2) Das Resort ist nur berechtigt, einen Gast zu beherbergen, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und über eine gültige Unterkunftsreservierung verfügt. Bei der Ankunft ist der Gast verpflichtet, einen gültigen Personalausweis, ein ausländisches Reisedokument im Sinne des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik vorzulegen sowie das Anmeldeformular "Anmeldung des Gastes" auszufüllen und zu unterschreiben, sofern dies nicht bereits elektronisch erfolgt ist. Die Anmeldung an der Rezeption des Resorts gilt auch für Minderjährige.

3. Beim Check-in hat der Gast Anspruch auf eine vorübergehende Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum.

4. Der Rezeptionist händigt dem Gast dann den Schlüssel für das Haus oder die Wohnung (im Folgenden als Einheit bezeichnet) oder die Fernbedienung für die Schranke aus. Bei Verlust des Schlüssels/der Fernbedienung ist der Gast verpflichtet, den Verlust unverzüglich an der Rezeption zu melden. Andernfalls haftet die Ferienanlage nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels. Bei Verlust des Schlüssels oder Zerstörung der Fernbedienung der Schranke wird den Gästen eine Gebühr in Rechnung gestellt.

5. Aufgrund der bestätigten Bestellung ist der Rezeptionist verpflichtet, den Gast ab 16.00 Uhr am Anreisetag einzuchecken und bis 11.00 Uhr am Abreisetag auszuchecken. Während dieser Zeit ist die Wohnung für den Gast reserviert, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Ein vorzeitiger Check-in vor 16.00 Uhr muss bei der Buchung des Zimmers im Voraus vereinbart werden, wobei die Genehmigung des Resorts und die eventuelle Preisgestaltung für diesen zusätzlichen Service abzuwarten sind. Späte Abreisen müssen ebenfalls mit der Rezeption abgesprochen werden. Bei einer verspäteten Abreise vor 18.00 Uhr kann eine Gebühr von 500 CZK / 20 € erhoben werden, nach 18.00 Uhr wird die nächste Nacht in Rechnung gestellt.

6. Wird eine gültige Reservierung vom Gast 3 Monate vor der Ankunft storniert, berechnet das Resort eine Gebühr von 20% des Zimmerpreises. Für die Stornierung einer gültigen Reservierung durch den Gast 30 Tage vor der Ankunft berechnet das Resort 50% des Zimmerpreises.

Im Falle einer Stornierung durch den Gast 3 Tage vor der Ankunft oder im Falle einer "no show" - "NO SHOW" wird das Resort eine Gebühr von 100% des Zimmerpreises berechnen und ist berechtigt, die Reservierung ohne Rückerstattung zu stornieren. 

Wenn Sie eine Unterkunft über einen Vertriebskanal (z. B. Booking.com, Airbnb usw.) erwerben, gelten für die Stornierungsbedingungen die Regeln dieses Vertriebskanals. 

Alle oben genannten Stornierungsbedingungen gelten nicht für Situationen, die mit Covid 19 zusammenhängen. Im Falle einer Stornierung aufgrund von Covid 19 werden dem Gast keine Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

7. Das Resort ist nicht verpflichtet, Gäste ohne bestätigte Reservierung zu beherbergen.

8. Wenn der Gast kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) vorlegt, ist der Rezeptionist berechtigt, die Unterbringung des Gastes im Hinblick auf das Gesetz über lokale Gebühren für tschechische Bürger und das Gesetz 314/2015 Slg. für ausländische Kunden zu verweigern.

9. Personen, die mit ansteckenden Krankheiten infiziert sind oder offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen, sind von der Unterbringung in der Anlage ausgeschlossen.

(10) Die Ferienanlage behält sich das Recht vor, dem Gast in Ausnahmefällen eine andere als die vereinbarte Unterkunft anzubieten, sofern diese in Art und Kapazität nicht wesentlich von der bestätigten Bestellung abweicht.

11. Verlangt der Gast eine Verlängerung der Beherbergungszeit gegenüber der vereinbarten Zeit und verfügt die Ferienanlage über freie Kapazitäten, kann die Beherbergungszeit verlängert werden. Die Ferienanlage kann dem Gast jedoch eine andere Einheit als diejenige anbieten, in der er ursprünglich untergebracht war.

12. für die Unterbringung und andere bestellte Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet, im Voraus gemäß der gültigen Preisliste des Resorts oder beim Check-in an der Rezeption auf der Grundlage der vorgelegten Rechnung zu zahlen, zusammen mit der Begleichung der vom Gast geleisteten Vorauszahlungen, sofern das Resort und der Gast nichts anderes vereinbart haben.

(13) Der Gast garantiert die Unterkunft, die Dienstleistungen während des Aufenthalts und eventuelle kleinere Schäden mit einer Kaution, die an der Rezeption des Resorts in bar oder in Form eines Blocks auf einer Kreditkarte in Höhe von 5000 CZK/200 EUR für die Unterkunft im Haus oder 2500 CZK/100 EUR für die Unterkunft im Appartement zu hinterlegen ist. Diese Kaution wird dem Gast bei der Abreise (Check-out-Prozedur) nach Überprüfung des Objekts, Begleichung der Rechnung und Rückgabe der Schlüssel oder der Fernbedienung für die Schranke in voller Höhe zurückerstattet.

14. Die Beherbergung endet an dem mit dem Gast vereinbarten Datum, d. h. an dem Tag, an dem der Gast abreist. Für einen ordnungsgemäßen Check-out muss der Gast die Wohnung bis 11.00 Uhr verlassen, den Schlüssel und die Fernbedienung für die Schranke an der Rezeption abgeben und die Rechnung bezahlen. Kommt der Gast dem nicht nach, ist die Ferienanlage berechtigt, eine Gebühr für verspätetes Auschecken in Höhe von 500,- CZK/EUR 20,- oder eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15 Am Ende des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, eventuelle Schäden an der Rezeption des Resorts zu melden. Verschweigt der Gast die Schäden, wird dem Gast eine Rechnung gestellt oder die Kreditkarte belastet.

16 Bei der Anmeldung oder Beendigung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, an der Rezeption des Resorts die folgenden Gebühren zu entrichten, die nicht im Preis der Unterkunfts- und Aufenthaltspakete enthalten sind:

Ortsgebühr von 20 CZK/0,80 € pro Person und Nacht,

Bettwäsche und Handtücher: 300 CZK/12 EUR pro Person

Endreinigungsgebühr von:

1600 CZK/ 65 EUR für ein Haus mit einer Kapazität von 6 Personen oder mehr

1400 CZK/ 55 EUR für Haus und Wohnung mit einer Kapazität von bis zu 6 Personen

900 CZK/ 35 EUR für ein kleineres Appartement für bis zu 3 Personen

Bei starker Verschmutzung, die nicht dem normalen Gebrauch entspricht, wird eine zusätzliche Gebühr für die Sonderreinigung in Höhe von 500 CZK/20 EUR - bei extremer Verschmutzung 2500 CZK/100 EUR - erhoben.

(17) Das Resort bietet seinen Gästen und Besuchern einen kostenlosen WiFi-Internetzugang. Bei der Nutzung des WIFI-Netzes ist jeder Nutzer verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechtsgesetzen, die illegale Weitergabe oder das Herunterladen von Kunstwerken, die Überlastung des WiFi-Netzes, die Durchführung von Aktivitäten, die zur Übertragung oder Verbreitung von Computerviren führen, das Versenden von unaufgeforderten Nachrichten (Spam), die Verbreitung von Alarmmeldungen sowie die Durchführung anderer Aktivitäten, die gegen die entsprechenden Gesetze und Vorschriften verstoßen, zu vermeiden.

18 Der Gast ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Ausrüstung gemäß der Ausrüstungsliste vollständig und in gutem Zustand ist, und fehlende oder beschädigte Ausrüstung sofort bei der Ankunft an der Rezeption zu melden. Im Falle von Schäden an der Ausrüstung, die während des Aufenthalts festgestellt werden, ist der Gast ebenfalls verpflichtet, diese an der Rezeption des Resorts zu melden.

19 Der Gast ist berechtigt, die Ausstattung der Einheiten gemäß der beiliegenden Anleitung nur für die Zwecke zu verwenden, für die sie bestimmt ist.

20. der Gast darf ohne Zustimmung der Direktion des Resorts keine wesentlichen Veränderungen an den zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vornehmen, d.h. er darf keine Geräte oder Einrichtungen versetzen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen vornehmen.

(21) Der Gast haftet für alle Schäden, die er an der Einrichtung der Wohneinheit verursacht, es sei denn, er beweist, dass er sie nicht verursacht hat, und ist verpflichtet, diese Schäden unverzüglich zu begleichen. Dieser Anspruch des Resorts gilt auch für Schäden, die nach der Abreise des Gastes entdeckt werden. Kleinere Schäden werden direkt von der Kaution bezahlt. Bei größeren Schäden, deren Höhe nicht im Voraus bestimmt werden kann, wird die Kaution einbehalten und dem Gast nach einer genauen Schätzung in Rechnung gestellt. Übersteigt der Schaden den Betrag der Kaution, wird dem Gast eine Rechnung zugesandt.

(22) Alle Besucher dürfen nur von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit Zustimmung der Rezeptionistin empfangen werden. Außerhalb dieser Zeiten haben nur Gäste und Mitarbeiter des Resorts Zugang zu den Einheiten.

(23) Die Gäste dürfen Haustiere und andere Tiere nur mit Wissen der Rezeption und nur dann in die Anlage mitbringen, wenn der Besitzer ihren sicheren Gesundheitszustand nachweist. Dies ist auf Verlangen nachzuweisen, z.B. durch einen gültigen Impfpass des Tieres. Der Preis für den Aufenthalt des Tieres wird nach der aktuellen Preisliste berechnet. In allen öffentlichen Bereichen der Ferienanlage muss jeder Hund (oder jedes andere Tier) an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Hunde oder andere Tiere dürfen nicht auf Betten oder anderen Einrichtungen des Resorts, die zur Erholung der Gäste genutzt werden, liegen oder ruhen. Der Gast, der dem Tier den Aufenthalt in der Wohneinheit gestattet hat, ist für das Tier voll verantwortlich. Ausgenommen hiervon sind taube und hörgeschädigte Signalhunde und ähnliche Assistenzhunde. Diese sind im Resort jederzeit kostenlos erlaubt. Haustiere dürfen nicht allein und unbeaufsichtigt in den Wohneinheiten gelassen werden.

24. die Gäste dürfen keine gefährlichen Gegenstände und Substanzen (Waffen, Sprengstoffe, brennbare Stoffe, ätzende Stoffe, Gifte usw.), narkotische oder psychotrope Substanzen sowie stark riechende Gegenstände oder Substanzen in die Wohneinheiten oder Gemeinschaftsbereiche der Anlage mitbringen.

25 Das Rauchen ist in den Innenräumen der Wohneinheiten verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot wird dem Gast eine zusätzliche Reinigung in Rechnung gestellt.

26 Der Gast ist verpflichtet, die Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr einzuhalten und darf andere Gäste nicht stören. Mit Zustimmung des Betreibers können in den Räumlichkeiten des Resorts auch nach 22.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Bereichen gesellschaftliche Veranstaltungen durchgeführt werden.

27 Das Resort darf nur auf den Zufahrtsstraßen betreten und befahren werden, das Parken von Fahrzeugen ist auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Das Resort haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Kraftfahrzeugen, die auf dem Gelände des Resorts abgestellt werden. Das Resort rät seinen Gästen, dafür zu sorgen, dass ihr Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist. Es wird auch empfohlen, persönliche und wertvolle Gegenstände nicht lose im Fahrzeug zu lassen. Das Resort haftet nicht für Schäden, die ein Gast Dritten auf den Parkplätzen des Resorts zufügt. Das Resort behält sich das Recht vor, Schäden am Eigentum des Resorts, die durch das Fahrzeug eines Gastes entstanden sind, zu reklamieren und in Rechnung zu stellen.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter zehn Jahren, behinderte Personen und Haustiere ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Einheiten und anderen Bereichen des Resorts zu lassen. Für Schäden, die von Kindern oder unbefugten Personen verursacht werden, sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

29 Der Gast ist verpflichtet, die Wasserhähne abzudrehen, das Licht auszuschalten, die Fenster und die Balkontür zu schließen und die Wohnung abzuschließen.

30. Jeder Gast ist verpflichtet, sich auf dem Gelände des Resorts so zu verhalten, dass kein Brand entsteht. Das Verhalten der Gäste im Brandfall ist in den Feueralarmrichtlinien geregelt.

31. das Feuer in den Gemeinschaftsbereichen des Resorts und in den einzelnen Einheiten wird automatisch durch optische Rauchmelder gemeldet, die in den Einheiten und in den öffentlichen Bereichen des Resorts installiert sind.

32. Im Falle eines Brandes sind die Gäste verpflichtet, den Feueralarm dem Personal des Resorts oder direkt der Notrufnummer 150 zu melden. Um die Flammen in der Anfangsphase zu löschen, können sie die tragbaren Geräte benutzen, die sich in den Gemeinschaftsbereichen des Resorts und in den Einheiten befinden. Vorrangig ist jedoch der Schutz von Leib und Leben.

33. Im Falle eines Unfalls, eines Einsturzes, eines Ertrinkens oder einer ähnlichen lebensbedrohlichen Situation sind die Gäste verpflichtet, dieses Ereignis sofort unter der Notrufnummer 112 zu melden und anschließend das Personal des Resorts zu benachrichtigen.

34. Der Zutritt zur bewohnten Einheit ist nur der Resortleitung und dem Wartungspersonal gestattet, wenn eine technische Störung in der Einheit gemeldet wird. Das Betreten einer bewohnten Einheit durch Reinigungskräfte oder andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gastes oder auf dessen Wunsch möglich.

35. Die Gäste werden gebeten, insbesondere in den öffentlichen Bereichen des Resorts und auf den Terrassen auf gute Umgangsformen zu achten. Es ist nicht erlaubt, sich in den öffentlichen Bereichen des Resorts unbekleidet zu bewegen.

36. Vergessene Gegenstände von Gästen des Resorts werden registriert und einen Monat lang aufbewahrt. Sie können nur auf Wunsch und auf Kosten des Gastes an seine Adresse geschickt werden.

37. Die Leitung des Resorts begrüßt alle Verbesserungsvorschläge und dankt Ihnen für Ihre kritischen Anmerkungen.

38. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Beherbergungsordnung jederzeit einzuhalten. Verstößt ein Gast trotz Abmahnung grob gegen die Beherbergungsordnung oder die guten Sitten, so ist das Resort berechtigt, vor Ablauf der vereinbarten Frist von der Erbringung der Beherbergungsleistung zurückzutreten. Das Resort hat Anspruch auf volle Rückerstattung des Unterkunftspreises. Der Gast hat dann das Resort unverzüglich zu verlassen.

39. Der Gast, der dem Resort die persönlichen Daten aus seinen Unterlagen zum Zeitpunkt der Unterkunftsleistung zur Verfügung stellt, stimmt der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der dem Verwalter, Lipno rent s.r.o., zur Verfügung gestellten persönlichen Daten zu den unten genannten Zwecken zu. Diese Zustimmung erfolgt freiwillig für alle angegebenen Daten, für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Zustimmung. Mit seiner Unterschrift (bzw. durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Falle eines Online-Formulars) bestätigt der Nutzer, dass er über seine Rechte im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten informiert wurde, insbesondere darüber, dass er das Recht hat, seine Zustimmung jederzeit kostenlos gemäß den Abschnitten 11 und 21 des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. zu widerrufen, dass er das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten und das Recht hat, diese zu berichtigen, unrichtige personenbezogene Daten zu sperren, zu vernichten usw., und dass er das Recht hat, sich im Falle einer vermuteten Verletzung seiner Rechte an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten zu wenden. Gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten werden alle zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für die Marketingzwecke des für die Verarbeitung Verantwortlichen, d.h. für die Verbreitung von Marketinginformationen, gesammelt und verarbeitet. Der für die Verarbeitung Verantwortliche erklärt, dass er die zur Verfügung gestellten Daten im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften behandeln wird und dass er personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben wird, der für die Erfüllung des angegebenen Zwecks erforderlich ist, und dass er sie nur in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie erhoben wurden, verarbeiten wird. Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder andere natürliche Personen, die personenbezogene Daten auf der Grundlage eines Vertrags mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und anderen Personen verarbeiten, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu wahren, auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihrer Tätigkeit.

40. Diese Unterkunftsordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

In Milna 21.04.2024

Linda Straka 

Betriebsleiter - LIPNO RENT s.r.o.

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